Sexueller Missbrauch — Schwimmtrainer vor Gericht (1)
Vor dem Kieler Amtsgericht hat am Dienstag (14.08.12) der Prozess gegen einen 40 Jahre alten Trainer des deutschen Olympia-Schwimmteams begonnen. Der Mann muss sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich von August 2004 bis März 2006 in 18 Fällen an einer damals noch nicht volljährigen Schwimmerin vergangen zu haben. "Er reglementierte auch außerhalb des Trainings ihr Leben, beriet sich mit den Eltern über ihre psychische Befindlichkeit und wie man Leistungsschwächen entgegenwirken kann", sagte die Staatsanwältin Veronika Stoltz-Uhlig.
Der Sex soll laut Anklage zwar einvernehmlich, aber unter Ausnutzung des Betreuungsverhältnisses erfolgt sein. Der Verteidiger des Angeklagten, Kai Dupre, hatte die Vorwürfe im Vorfeld zurückgewiesen. Zu ersten sexuellen Handlungen soll es mit der damals Minderjährigen laut Anklage 2004 auf Kreta gekommen sein, weitere Fälle sollen sich bis März 2006 in Kiel ereignet haben.
Drei Zeuginnen sollen aussagen
In der Verhandlung sollen drei Zeuginnen aussagen, darunter die betroffene junge Frau. Sie tritt auch als Nebenklägerin auf. Zum Auftakt der Verhandlung ist am Dienstag die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das Urteil sollte noch am Dienstag gesprochen werden.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte bereits im Jahr 2009 ihre Ermittlungen begonnen und im September 2011 Anklage erhoben.
Nur ein Verhandlungstag angesetzt
Nach erster Fassungslosigkeit ist der nach eigenen Angaben bis Freitag ahnungslose Verband verärgert, dass der Trainer ihn weder über die Anklage noch den bevorstehenden Gerichtstermin informiert hat.
"So etwas kann ich nicht nachvollziehen. Das Vertrauensverhältnis ist gestört, logisch", sagte DSV-Präsidentin Christa Thiel.
Für den Prozess ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, an dem auch das Urteil gesprochen werden soll. Laut Anklage nutzte der Mann das besondere Betreuungsverhältnis als Trainer zu der jungen Sportlerin aus.
Konsequenzen werden geprüft
Die damals über 16 Jahre alte Athletin, die auch an deutschen Jugend-Meisterschaften teilnahm, sei mit Wissen der Eltern mit dem Trainer in den Urlaub nach Kreta gefahren.
Der DSV will nach Abschluss des Verfahrens personelle Konsequenzen prüfen. Wie Thiel betonte auch Generalsekretär Jürgen Fornoff, dass zunächst weiter die Unschuldsvermutung gelte. Aber falls "irgendetwas an den Vorwürfen dran" sei, werde eine weitere Zusammenarbeit "nicht mehr möglich sein", hieß es vom DSV.
- Mir fällt auf, dass die Jugendlichen / jungen Erwachsenen häufig erst Jahre später Anzeige erstatten bzw. die Vorkommnisse veröffentlichen. Warum? Wenn man sich mehrere, ähnlich gelagerte Fälle anschaut, scheinen die betroffenen Frauen die Geschehnisse nach Jahren anders zu bewerten. Für mich ein Hinweis, dass sie mit 14, 15 oder 16 Jahren die Situation vollkommen anders beurteilen als später. Wenn die Betroffenen sich nach Jahren für die Anzeige oder Veröffentlichung entscheiden, schlagen sie auch für sich selbst einen steinigen Weg ein. "Rache" scheidet als Motiv für mich damit aus!
Missbrauchs-Prozess des Schwimmtrainers vertagt (2) |
Missbrauchs-Prozess des Schwimmtrainers vertagt Eigentlich sollte das Urteil im Fall des Schwimmtrainers aus dem Olympiateam, der des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, bereits am Dienstag fallen. Nun geht der Prozess am Donnerstag weiter. Im Missbrauchs-Verfahren gegen einen Olympia-Trainer des Deutschen Schwimm-Verbands (DSV) hat das Amtsgericht Kiel am Dienstag den Prozess vertagt. Zwei Zeuginnen wurden für Donnerstag (16. August) um 9.00 Uhr geladen. "Meinem Mandanten geht es nicht gut bei diesen Vorwürfen", sagte Verteidiger Kai Dupre nach dem Prozessauftakt, "seine berufliche Zukunft ist ruiniert, egal wie der Prozess ausgeht." Der Anwalt wies alle Vorwürfe erneut zurück und erwartet das Urteil spätestens am Freitag. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage verlesen. Dem Coach, der bei den Olympischen Spielen Mitglied des Betreuer-Stabs der Beckenschwimmer war, wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 18 Fällen vorgeworfen, er soll das Betreuungsverhältnis ausgenutzt haben, um die junge Sportlerin zum Sex zu bewegen. Das Leben reglementiert "Er reglementierte auch außerhalb des Trainings ihr Leben, beriet sich mit den Eltern über ihre psychische Befindlichkeit und wie man Leistungsschwächen entgegenwirken kann", sagte die Staatsanwältin Veronika Stoltz-Uhlig in ihrer Anklage. Zu ersten sexuellen Handlungen soll es mit der damals Minderjährigen laut Anklage 2004 auf Kreta gekommen sein, weitere Fälle sollen sich bis März 2006 unter anderem in Kiel ereignet haben. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit Da laut des Schöffengerichts in der Hauptverhandlung die persönlichen Lebensbereiche des Angeklagten erörtert werden müssten, wird die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Ansonsten würde das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten verletzt werden, so die Begründung des Gerichts. Der DSV und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) waren von den Anschuldigungen bei den Olympischen Spielen in London überrascht worden, der Coach hatte den Prozess verschwiegen. Dem Trainer droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren, sein Verteidiger Kai Dupre wies vor dem Prozess alle Vorwürfe zurück. |
Prozess gegen Olympia-Schwimmtrainer auf September vertagt (3) |
40-Jähriger soll minderjährige Schwimmerin zum Sex genötigt haben Kiel (dapd). Prozess erneut vertagt: Das Verfahren gegen einen wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen angeklagten Olympia-Schwimmtrainer wird erst im September fortgesetzt. Das Kieler Amtsgericht setzte am Freitag nach mehrstündiger Verhandlung den 10. September als nächsten Termin an. Zuvor hatte das Schöffengericht weitere Beweisanträge der Verteidigung zur Anhörung weiterer Zeugen abgelehnt. Verteidigerin Annette Marberth-Kubicki ließ offen, ob sie am nächsten Verhandlungstag einen weiteren Antrag stellen wird. Bislang seien rund 18 Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt worden, sagte sie. Möglich erscheint es deshalb, dass die Verteidigerin einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen könnte. Der mittlerweile in Nordrhein-Westfalen arbeitende Schwimmtrainer gehörte in London zum Trainerteam der deutschen Olympia-Mannschaft. Die Anklage wirft dem Trainer insgesamt 18 Missbrauchsfälle einer Schutzbefohlenen zwischen 2004 und 2006 vor. Die als Nebenklägerin auftretende Schwimmerin war bereits am Dienstag mehrere Stunden befragt worden. Der Anwalt des Mannes hatte die Anschuldigungen vor Prozessbeginn zurückgewiesen. Der Angeklagte selbst schweigt bislang. Der 40-Jährige war seit 2000 Übungsleiter in Kiel und Trainer des Mädchens, das damals zwölf Jahre alt war. Die Schwimmerin ließ den Missbrauch laut Anklageschrift zunächst regungslos über sich ergehen. Später habe sie geweint und den Mann einmal auch von sich geschlagen. Zum ersten Missbrauch soll es im August 2004 während eines gemeinsamen Kreta-Urlaubs gekommen sein, an dem auch die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten teilnahm. Beide Frauen sollen zu diesem Zeitpunkt stark angetrunken gewesen sein. Als Trainer kümmerte sich der Mann nicht nur um die Ernährungspläne des Mädchens, sondern reglementierte auch ihr Verhalten und besprach mit den Eltern ihre psychische Befindlichkeiten. Die Eltern vertrauten dem Mann offenbar und erlaubten auch den Kreta-Urlaub. Hätte das Betreuungsverhältnis nicht bestanden, wären die Vorwürfe nach Angaben der Ermittlungsbehörde strafrechtlich nicht relevant. Die Anzeige erfolgte im August 2009. Im September 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage. Zwar kam es der Anklage zufolge nicht zu physischer Gewalt im Sinne einer Vergewaltigung. Allerdings beschrieb die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift, dass das Mädchen sich in einem Fall widersetzt habe. Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) war während der Sommerspiele von den Beschuldigungen gegen den Trainer überrascht worden. Der 40-Jährige hatte vor dem Abflug nach London den olympischen Ehrenkodex unterschrieben. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch berufliche Konsequenzen. Quelle: www.welt.de dpa |
Missbrauchs-Prozess des Schwimmtrainers vertagt (4) |
Im Missbrauchsprozess gegen einen Schwimmtrainer in Kiel hat es eine überraschende Wende gegeben. Das Verfahren wird ausgesetzt, weil ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers eingeholt werden soll. Damit muss der Prozess komplett neu aufgerollt werden. Kiel - Das Verfahren gegen einen Olympia-Trainer des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) vor dem Kieler Amtsgericht ist überraschend ausgesetzt worden. "Es wird auf absehbare Zeit keine Verhandlungen mehr geben, da zunächst ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt wird. Wenn das dann vorliegt, wird es einen neuen Termin geben", sagte Verteidigerin Annette Marberth-Kubicki nach dem zehnten Verhandlungstag. Damit muss der Prozess neu aufgerollt werden. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist derzeit nicht abzusehen. Dem Beschuldigten, der bei den Olympischen Spielen in London zum deutschen Trainerstab gehörte, wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 18 Fällen vorgeworfen. Er soll das Betreuungsverhältnis ausgenutzt haben, um die junge Sportlerin zum Sex zu bewegen. Das Schöffengericht stimmte dem Antrag der Verteidigung zu, ein Glaubwürdigkeitsgutachten der als Nebenklägerin auftretenden Schwimmerin einzuholen. Zu ersten sexuellen Handlungen mit der damals Minderjährigen soll es laut Anklage 2004 auf Kreta gekommen sein, weitere Fälle sollen sich bis März 2006 unter anderem in Kiel ereignet haben. Dabei habe der Trainer die Sportlerin teilweise zum ungeschützten Geschlechtsverkehr überredet, obwohl diese zuvor ihre Ablehnung geäußert habe. Anzeige wurde erst im August 2009 erstattet, die Staatsanwaltschaft erhob im September 2011 Anklage. Der DSV und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) waren von den Anschuldigungen bei den Olympischen Spielen in London nach eigenen Angaben überrascht worden. Als die Vorwürfe an die Öffentlichkeit gelangten, war der Trainer, der den Prozess verschwiegen hatte, bereits abgereist. Im Falle einer Verurteilung droht dem Übungsleiter eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren. Quelle: www.spiegel.de (Link zum Originalartikel) bim/ulz/dpa/dapd |
Missbrauchs-Prozess des Schwimmtrainers vertagt (5) |
Ein Jahr nach dem gescheiterten Prozessanlauf gegen den ehemaligen Olympia-Schwimmtrainer Farshid S. (41) wird die Hauptverhandlung um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer jungen Schwimmerin am Mittwoch vor dem Kieler Amtsgericht völlig neu aufgerollt. Die erste Runde war nach zehn Verhandlungstagen überraschend geplatzt. Auf das olympische „Schwimmdebakel“ der deutschen Mannschaft in London folgte die Kieler Prozesspanne: Nach monatelangem Ringen um Dutzende von Beweisanträgen der Verteidigung hatte das Schöffengericht Ende November 2012 bereits die Urteilsverkündung in Aussicht gestellt. Elf Zeugen, darunter die zur Tatzeit 16- bis 17-jährige Nebenklägerin, waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Dann gab das Gericht im letzten Moment doch noch dem Antrag der Verteidigung statt, einen Gutachter zur Glaubwürdigkeit der heute 25-jährigen Hauptbelastungszeugin heranzuziehen. Doch eine aussagepsychologische Expertise durch einen Sachverständigen war innerhalb der gesetzlichen Fristen für die Fortsetzung des Prozesses nicht einzuholen, begründete Amtsgerichtssprecher Hans-Günther Meenke seinerzeit das überraschende Aus. Nun muss ein anderes Schöffengericht in neuer Besetzung noch einmal ganz von vorne beginnen. Was bleibt, ist die Anklage. Sie legt dem Trainer, der das Mädchen seit seinem zwölften Lebensjahr beim SV Neptun Kiel betreut haben soll, 18 Fälle des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zur Last. Der mutmaßliche Tatzeitraum erstreckte sich vom August 2004 bis zum März 2006 – dem Eintreten der Volljährigkeit der jungen Leistungsschwimmerin. Während eines zehntägigen Trainingsurlaubs auf Kreta, der mit den Eltern des Mädchens abgesprochen war und an dem auch die damalige Freundin des Angeklagten teilnahm, soll der Trainer erstmals zudringlich geworden sein. Später soll er laut Anklage auch zu Hause in Kiel Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gehabt haben. Entscheidend ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass das Mädchen dem später nach Wuppertal übergesiedelten Trainer „zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut“ war (Strafgesetzbuch § 174). Der Angeklagte habe mit der Nachwuchssportlerin nicht nur bis zu neun Trainingseinheiten pro Woche absolviert, sondern auch außerhalb des Schwimmbetriebes ihr Verhalten reglementiert. So habe er Essenspläne erstellt, Nahrungsergänzungsmittel verordnet und gemeinsam mit ihren Eltern über ihre psychische Befindlichkeit und Möglichkeiten der Leistungssteigerung beraten. Der in Teheran geborene promovierte Sportwissenschaftler, der früher als Schwimmer für die iranische Nationalmannschaft antrat, hatte im ersten Prozess geschwiegen, die Verteidigung sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Für den zweiten Prozess hat das Schöffengericht zunächst vier Verhandlungstage bis Anfang September terminiert. Quelle (Originalartikel): http://www.kn-online.de von am 12.08.2013 08:14 Uhr |