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Prozess gegen Olympia-Schwimmtrainer auf September vertagt (3)

40-Jähriger soll minderjährige Schwimmerin zum Sex genötigt haben

Kiel (dapd). Prozess erneut vertagt: Das Verfahren gegen einen wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen angeklagten Olympia-Schwimmtrainer wird erst im September fortgesetzt. Das Kieler Amtsgericht setzte am Freitag nach mehrstündiger Verhandlung den 10. September als nächsten Termin an. Zuvor hatte das Schöffengericht weitere Beweisanträge der Verteidigung zur Anhörung weiterer Zeugen abgelehnt.

Verteidigerin Annette Marberth-Kubicki ließ offen, ob sie am nächsten Verhandlungstag einen weiteren Antrag stellen wird. Bislang seien rund 18 Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt worden, sagte sie. Möglich erscheint es deshalb, dass die Verteidigerin einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen könnte.

Der mittlerweile in Nordrhein-Westfalen arbeitende Schwimmtrainer gehörte in London zum Trainerteam der deutschen Olympia-Mannschaft. Die Anklage wirft dem Trainer insgesamt 18 Missbrauchsfälle einer Schutzbefohlenen zwischen 2004 und 2006 vor. Die als Nebenklägerin auftretende Schwimmerin war bereits am Dienstag mehrere Stunden befragt worden. Der Anwalt des Mannes hatte die Anschuldigungen vor Prozessbeginn zurückgewiesen. Der Angeklagte selbst schweigt bislang.

Der 40-Jährige war seit 2000 Übungsleiter in Kiel und Trainer des Mädchens, das damals zwölf Jahre alt war. Die Schwimmerin ließ den Missbrauch laut Anklageschrift zunächst regungslos über sich ergehen. Später habe sie geweint und den Mann einmal auch von sich geschlagen. Zum ersten Missbrauch soll es im August 2004 während eines gemeinsamen Kreta-Urlaubs gekommen sein, an dem auch die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten teilnahm. Beide Frauen sollen zu diesem Zeitpunkt stark angetrunken gewesen sein.

Als Trainer kümmerte sich der Mann nicht nur um die Ernährungspläne des Mädchens, sondern reglementierte auch ihr Verhalten und besprach mit den Eltern ihre psychische Befindlichkeiten. Die Eltern vertrauten dem Mann offenbar und erlaubten auch den Kreta-Urlaub. Hätte das Betreuungsverhältnis nicht bestanden, wären die Vorwürfe nach Angaben der Ermittlungsbehörde strafrechtlich nicht relevant.

Die Anzeige erfolgte im August 2009. Im September 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage. Zwar kam es der Anklage zufolge nicht zu physischer Gewalt im Sinne einer Vergewaltigung. Allerdings beschrieb die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift, dass das Mädchen sich in einem Fall widersetzt habe.

Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) war während der Sommerspiele von den Beschuldigungen gegen den Trainer überrascht worden. Der 40-Jährige hatte vor dem Abflug nach London den olympischen Ehrenkodex unterschrieben. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch berufliche Konsequenzen.

Quelle: www.welt.de dpa