Polizei ermittelt
Wir erhalten ein Schreiben der Polizei. Es ist datiert auf den 12.05.2010.
Meine Tochter erhält eine Vorladung als Zeugin (wörtlicher Auszug):
Vorladung [...] in der Ermittlungssache wegen Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren [...] ist Ihre Vernehmung als Zeugin erforderlich. [...]
Die Polizei wurde durch eine dritte ("unbeteiligte") Person eingeschaltet. Die genauen Details sind mir bekannt.
Zuständig
Kriminalkommissariat 1
Walburger-Osthofen-Wallstraße 2
59494 Soest
Tel.: 02921 / 9100 - 4108