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Missbrauch: Haftstrafe für Kieler Kanutrainer

Das Kieler Landgericht hat am Donnerstag einen ehemaligen Trainer eines Kanuvereins wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in drei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der 36-Jährige muss außerdem an die beiden damals 13 und 15 Jahre alten Opfer 1500 und 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Ein ehemaliger Trainer eines Kieler Kanuvereins ist am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in drei Fällen und einem Fall von Kindesmissbrauch zu einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In der Urteilsbegründung kritisierte der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer des Kieler Landgericht massiv die unzureichende Befragung der Opfer durch die Polizei als „insgesamt kurz und oberflächlich“. In einem Fall seien es nur 17 Minuten, im anderen 20 Minuten gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Insgesamt hätten so nur vier der angeklagten elf Fälle bewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Stefan Becker. In den übrigen Fällen wurde der 36-Jährige freigesprochen. Er muss den beiden damals 13 und 15 Jahre alten Opfer 1500 und 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Vor der Jugendstrafkammer waren ursprünglich elf Fälle von 2004 bis 2009 angeklagt. Das Gericht hielt aber nur Taten aus dem Jahr 2009 für erwiesen, sagte Becker.

Der Vorsitzende betonte, dass bei den Jungen nichts für eine bewusste Falschaussage spreche. Bei einem betroffenen Kind habe es aber vor Gericht in den Aussagen so massive Abweichungen gegenüber den Vorwürfen gegeben, dass sich die angeklagten Taten nicht beweiskräftig feststellen ließen. Was er vor Gericht geschildert habe, spreche zwar für jahrelangen Missbrauch. „Aber ein Angeklagter kann nur für die angeklagten Taten verurteilt werden und nur wenn sich diese Taten erweisen lassen“, sagte der Vorsitzende.

Während des Prozesses hatte der 36-Jährige geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft hatte für sieben Fälle vier Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Der Prozess war im ersten Anlauf vergangenes Jahr geplatzt, weil der Angeklagte seinen Verteidiger entließ und ein Wahlverteidiger das Mandat zurückgab. Daraufhin ordnete das Gericht einen Pflichtverteidiger bei.

Der 36-Jährige galt als beliebter Trainer. Zu den Übergriffen kam es laut Anklage während Kanuferien und Trainingslagern unter anderem im Harz. Er lud auch Kinder zu Videoabenden bei sich zu Hause ein. Anfang 2010 erstattete die Mutter eines zur Tatzeit 13-jährigen Jungen Strafanzeige, nachdem sich das Kind ihr offenbarte.

Quelle: http://www.kn-online.de / Von Deutsche Presse-Agentur dpa | 16.08.2012 12:17 Uhr

Anmerkung Vater:
Was ich nicht verstehe, warum einige Täter (Trainer, Ausbilder) wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (über 14 Jahre) verurteilt werden und andere Gerichte sogar Lehrer freisprechen, weil es sich nicht um ein "Schutzbefohlenen Verhältnis" zwischen Täter und Opfer gehandelt hat!