43 jähriger Lehrer soll 16 jährige Schülerin unsittlich berührt haben
1. Der Fall wird öffentlich - Bericht vom 16.03.11
Staatsanwaltschaft klagt gegen Gütersloher Lehrer (16.03.11)
Pädagoge soll Oberstufenschülerin unsittlich berührt haben
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen den seit Wochen vom Dienst suspendierten Lehrer des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums erhoben. Der 43-Jährige soll eine Oberstufenschülerin (16 Jahre alt) unsittlich angefasst haben.
Laut Anklage hat sich der Vorfall im September in einem Besprechungszimmer zugetragen. "Unter Missbrauch des Erziehungsverhältnisses", so der Vorwurf, soll der Lehrer die damals 16-jährige Schülerin an mehreren sexuell empfindlichen Stellen berührt haben. Der Vorfall soll zehn Minuten gedauert haben. Schülerin und Lehrer sollen sich in dem Raum getroffen haben, weil die Schülerin den Erdkundekurs des Lehrers verlassen und in einen anderen wechseln wollte; Grund dafür soll gewesen sein, dass der Lehrer zugleich in der Nachbarschaft wohnt.
Der Lehrer, seit vielen Jahren am ESG tätig und vorläufig freigestellt, bestreitet den Vorwurf. Das Gespräch habe stattgefunden, nicht aber der sexuelle Missbrauch. Die Schule hat gegen den Lehrer ein Disziplinarverfahren eröffnet und zugleich ausgesetzt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. "Für uns gilt weiter die Unschuldsvermutung", sagte Schulleiter Friedhelm Rachner gestern. Sollte der Lehrer verurteilt werden, drohen ihm laut Disziplinarverordnung des Landes je nach Schärfe ein Verweis, Geldbuße, Rangherabsetzung oder gar dauerhafte Entfernung aus dem Schuldienst inklusive Verlust von Pensionsansprüchen. Zuständig für das Verfahren ist das Jugendschöffengericht Gütersloh als Jugendschutzgericht.Meinung an Schule spaltet sich in zwei Lager
Die Anwältin der Schülerin, Gabriele Martens, hofft, dass es möglichst bald zu dem Prozess kommt. Wie erwartet und schon in anderen Missbrauchsfällen beobachtet, spalte sich die Meinung in zwei Lager – "die einen, die mit dem Mädchen fühlen, und die anderen, die auf der Seite des Lehrers stehen." Durch die öffentliche Diskussion werde ihre Mandantin ein zweites Mal zum Opfer. Die Belastung für sie sei enorm.
Unterdessen hat das ESG auch baulich auf den Vorfall reagiert. Im Erweiterungsbau an der Daltropstraße werden laut Rachner zwei Besprechungszimmer mit Glasintarsien in den Türen hergerichtet. Dadurch sei künftig eine gewisse Einsehbarkeit gewährleistet. Rachner: "Wir nehmen damit auch die Sorgen von Kollegen auf, die verunsichert sind und auf solche Türen hingewiesen haben."
Nach Bekanntgabe des Vorwurfs hatte das ESG allen Oberstufenschülerinnen Ansprechpartner und Telefonnummern von professionellen Helfern im Fall eines Missbrauchs genannt. Damit es zu keinem Unterrichtsausfall kommt, haben Lehrer ihr Stundenpensum aufgestockt.Quelle: nw-news.de vom 16.03.2011
2. Das Ergebnis - Bericht vom 06.07.11
Lehrer fasst Schülerin an – Geldbuße (06.07.11)
Vorwurf sexueller Missbrauch: Verfahren eingestellt – Pädagoge erspart 16-Jähriger die Aussage
Ein Lehrer des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums in Gütersloh hat eine Schülerin unsittlich berührt.
Ein 43 Jahre alter Oberstudienrat hat eine 16 Jahre alte Schülerin während eines Beratungsgespräches unsittlich berührt. Der Pädagoge widerspricht den in der Klageschrift formulierten Vorwürfen nicht längerund akzeptiert eine vom Amtsgericht Gütersloh verhängte Geldbuße.
Damit endete gestern der strafrechtliche Teil eines Verfahrens, das Schüler, Lehrer und Eltern des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums in Gütersloh seit Februar in Atem gehalten hat. Der Klageschrift zufolge hatte die Schülerin ihren Lehrer am 1. September 2010 um ein Gespräch gebeten, um die Möglichkeit eines Kurswechsels zu erörtern. Das Gespräch fand in der sechsten Schulstunde – einer Freistunde für Lehrer und Schülerin – im verschlossenen Eltern-Gesprächsraum der Schule statt.
Im Verlauf des Gesprächs soll der Lehrer die Schülerin zunächst an den Händen gehalten, später dann an den Innenseiten ihrer Oberschenkel und an den Brüsten berührt haben. Mit Ertönen der Schulglocke endete das Gespräch, beide verließen den Raum. Die Staatsanwaltschaft wertete diesen Vorfall als sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Die Vorwürfe wurden im Prozess nicht näher geprüft. Mit dem Einverständnis des Lehrers, der Klageschrift nicht länger zu widersprechen, ersparte er der Schülerin eine Aussage vor Gericht. Statt einer möglichen fünf- bis sechsmonatigen Haftstrafe muss der Lehrer eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro an die Ärztliche Beratungsstelle bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern in Bielefeld zahlen. Der Lehrer wurde nicht verurteilt, er gilt als nicht vorbestraft.
Mit seinem Einlenken reagierte der Pädagoge auf einen eindringlichen Appell von Richter Ulrich Koschmieder. Sowohl für ihn als auch für die betroffene Schülerin sei es eine enorme psychische Belastung, vor Gericht noch einmal über die Vorgänge am 1. September vergangenen Jahres zu sprechen. Koschmieder: »Was im Elternsprechzimmer der Schule geschehen ist, wissen nur Sie und die Schülerin.« Wie das Gericht am Ende der Verhandlung über beide Versionen entscheide, sei nicht abzusehen. Als Jugendrichter sei Koschmieder geschult darin, den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu deuten.
In den kommenden Wochen will Rechtsanwalt Willi Ehmke die Wiedereinstellung des vom Dienst suspendierten Lehrers beantragen. Die Schule will die Einleitung disziplinarrechtlicher Schritte prüfen.
Quelle Westfalenblatt von Stephan Rechlin vom 06.07.11