14.400 Euro Strafe für Vergehen an einem 15 jährigem Mädchen
Wirbel um den Lehrer (58), der bislang weiter unterrichten darf, obwohl er wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt wurde...
Nach der heftiger Kritik der Grünen erwägt Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) jetzt Unterrichtsverbot für den „Sexlehrer“. Der Minister hat die Landesschulbehörde mit der Prüfung beauftragt, ob die Versetzung des Lehrers in die Schulverwaltung „kurzfristig“ möglich ist. Der Fall sei strafrechtlich 2008 und disziplinarrechtlich 2009 beendet worden. Eine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens sei nicht möglich.
Inzwischen werden immer mehr Details über den sexuellen Missbrauch von Ulf T.* bekannt. Als Ruder-Coach betreute er die damals 15-Jährige, trainierte sie nach der Schule bis zu sieben Mal die Woche. Ein Insider zu BILD: „Er war eine Vaterfigur für sie.“ Der sportlich-drahtige Mathe-Lehrer vermutete wohl mehr hinter der unschuldigen Schwärmerei des Teenagers. Im April 2004 machte er sich auf „Ruder-Freizeiten“ an seinen Schützling heran. Das Mädchen musste sich zu ihm legen. Er küsste und begrapschte es intim. Anschließend versuchte die 15-Jährige verzweifelt, den Kontakt abzubrechen, ihrem Peiniger aus dem Weg zu gehen. Er schrieb ihr angeblich mit Vorwürfen gespickte Briefe. „Du bist Schuld, dass ich mich so schlecht fühle. Du musst dich von mir trennen“, soll er geklagt haben. Die 15-Jährige wusste keinen Ausweg mehr, vertraute sich ihrer Familie und der Polizei an. Die Staatsanwaltschaft klagte Ulf T. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen an (Az: 37 94 Js 74319/06).
Beim Prozess am Amtsgericht Hannover am 12. März 2007 gestand der Ruder-Trainer die Übergriffe. Urteil: 14 400 Euro Geldstrafe (240 Tagessätze á 60 Euro). Für die Justiz ist der Fall soweit erledigt. Kathrin Söfker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover: „Das Urteil ist rechtskräftig, die Geldstrafe wird zurzeit vollstreckt.“
Quelle: Bild.de (Link zum Artikel)