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Fußballtrainer missbraucht Mädchen - verurteilt

Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Amtsgericht Stade am Donnerstag einen ehemaligen Fußballtrainer aus Stade zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige in insgesamt sechs Fällen sexuelle Handlungen an Mädchen im Alter zwischen acht und zwölf Jahren vorgenommen hatte.

In einem weiteren Fall wurde der Vater von zwei Kindern freigesprochen. Er hatte bis zuletzt die Taten bestritten und Freispruch gefordert. Der Stader Sportverein, bei dem der Trainer beschäftigt war, hatte ihn nach Bekanntwerden der Vorwürfe entlassen.

Der 37-Jährige habe das Vertrauen der Kinder zu ihm als Fußballtrainer erheblich missbraucht, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Trainer habe im Frühjahr 2011 seine Stellung im Verein und die Naivität seiner Opfer ausgenutzt, um sie unsittlich zu berühren oder nur nackt anzuschauen.

Gegenüber zwei zehn und elf Jahre alten Mädchen gab er sich als Arzt aus. Im Massageraum des Vereins mussten sie sich einer „Untersuchung“ unterziehen. Eine Achtjährige konnte sich in einem Schuppen neben der Turnhalle weiteren Übergriffen entziehen, weil sie nach Hause lief und ihren Eltern von dem Geschehen erzählte.

Das Gericht hielt die Aussagen der Opfer für glaubhaft und überzeugend. Die Mädchen wurden mit Ausnahme der Achtjährigen als Zeugen gehört. Als besonders verwerflich stufte das Gericht ein, dass die Kinder sich nicht wehren konnten und vom Täter überrumpelt worden seien.

Die Taten haben nach Ansicht des Gerichts psychische Schäden bei den Mädchen hervorgerufen. Möglicherweise sei ihre weitere Entwicklung dadurch beeinträchtigt, betonte der Richter. Eine Betroffene sei seit ihrem sexuellen Missbrauch zur Bettnässerin geworden.

Ursprünglich war der Trainer des sexuellen Missbrauchs in sieben Fällen angeklagt. Dazu zählte auch ein Fall, bei dem er sexuelle Handlungen an sich vor Kindern vorgenommen haben sollte. Die genauen Umstände konnten aber nicht geklärt werden.

Die Eltern der Opfer und Vereinsmitglieder hatten den Prozess aufmerksam verfolgt. Mit seinem Urteil ging das Gericht über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monate beantragt hatte. Die Nebenklägervertreter hatten drei Jahre und neun Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch für den Angeklagten plädiert.

Quelle: www.nordsee-zeitung.de / Jörn Freyenhagen