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letzte Meldung (11. Jan 2011)

Im Dezember 2010 erhalten wir ein Schreiben unserer Rechtsanwältin. Es wird uns mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren  'wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen' eingestellt wird.

Wenn ich das Schreiben richtig verstehe, wird die Einstellung des Verfahrens damit begründet, dass es sich nicht um ein „Schutzbefohlenen-Verhältniss“ gehandelt hat, da der Beschuldigte nicht das Recht bzw. die Pflicht hatte, die geistig-sittliche Entwicklung der Musikschülerinnen zu überwachen und zu leiten.

Das macht die Taten aber nicht ungeschehen! Sie sind Fakt!

Die Broschüre „Das geplante Verbrechen“ hat mir die Systematik verdeutlicht, wie Täter vorgehen, wenn es um Missbrauch in Institutionen geht. Das, was Frau Enders vom Verein Zartbitter in Köln beschreibt, trifft an vielen, entscheidenden Stellen auch auf unseren Fall zu. Nachdem ich diese Broschüre gelesen habe wurde mir klar, dass es gegen diese raffinierte, feinfühlige Strategie der Täter keinen Schutz gibt. Egal ob Musik-, Reit- oder Sportlehrer man kann sich nie sicher sein!

Wir waren uns sicher! Sicher, dass unsere Tochter im Musikverein gut aufgehoben war.

Die Unterrichtsstunden, Veranstaltungen und das Umfeld des Vereins hat der damalige 1. Vorsitzende und musikalische Ausbilder, der 21 Jahre älter ist als meine Tochter, für sich ausgenutzt. Er hat Vertrauen für seine Zwecke missbraucht. Frau Enders von Zartbitter (und ich inzwischen auch) nennt das sexuelle Ausbeutung!

An dieser Stelle kann und will ich keine Einzelheiten der Vorfälle nennen. Jeder der Details kennt ist sprachlos und kommt zu dem Ergebnis, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel ist.

Dies sieht der Vorstand und der Verein scheinbar genauso, denn sonst hätten sie ihn nicht einstimmig aus dem Verein ausgeschlossen. Die Jugendlichen haben dem Vorstand ihre Erlebnisse geschildert. Der Ausschluss basiert auf Fakten und Werten und nicht auf einer juristischen Prüfung der Rechtslage.

Fakten:

  • Es liegen offiziell drei Aussagen vor, die von gleichen bzw. ähnlichen Geschehnissen berichten. Inoffiziell wird im Ort von weiteren Vorkommnissen gesprochen. Gerede!? Daran will ich mich nicht beteiligen!
  • Nachdem sich die Jugendlichen dem Vereinsvorstand anvertraut haben, schließt der Musikverein den Beschuldigten einstimmig aus dem Verein aus.
  • Im gemeinsamen Termin mit dem Beschuldigten am 03.05.2010 im Beisein der Anwälte, hat sein damaliger Anwalt direkt und ohne Diskussion den Tatbestand der sexuellen Nötigung eingeräumt.
  • Am 05.05.2010 verliest der Beschuldigte vor ca. 20-25 aktiven Mitgliedern des Vereins seine Stellungnahme, in der er zugibt, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. (siehe Anlage 1)

Wir haben in dieser Angelegenheit wichtige Entscheidungen nicht beeinflussen können. Die Veröffentlichung der Geschehnisse, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und auch auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hatten wir keinen Einfluss. Wir müssen mit diesen Entscheidungen von Dritten und den daraus resultierenden Konsequenzen leben.

Für uns wirft die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Fragen auf:

Warum wird vom Landgericht Paderborn einem 76 jähriger Mann aus Rüthen die Zahlung von 500 € und Übernahme aller Kosten auferlegt, der eine 49 jährige Frau zweimal an die Brust gefasst hat? (siehe Anlage 2). Gilt in Paderborn anderes Recht? Die 49jährige Frau berichtet von Weinkrämpfen und Angstzuständen! Welche Wirkungen und Folgen haben die Taten und das, was in diesem Jahr passiert ist auf meine damals 14 jährige Tochter?

Warum schlägt das Gesetzt mit aller Härte zu, wenn ein 13jähriges Mädchen einen Monat bevor es vierzehn wird einvernehmlichen Sex mit einem 24jährigen Mann hat? Dieser Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Strafe von einem Jahr und neun Monate verurteilt (siehe Anlage 3).

Jetzt verstehe ich, warum die Opfer (Stichwort: Missbrauch in der Kirche) so lange geschwiegen haben. Mit den Erfahrungen, die wir in dieser Angelegenheit machen mussten, kann ich vielen Opfern empfehlen, professioneller Hilfe zu suchen, die Geschehnisse aufzuarbeiten und für sich zu behalten.

Dr. Christine Bergmann (Bundesministerin a.D.) führt im Auftrag der Bundesregierung eine Kampagne durch, die den Leitsatz trägt: „Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter“ (siehe Anlage 4).
Meine Tochter hat das Schweigen gebrochen, jedoch hat sie persönlich nur Nachteile dadurch gehabt.

In der Broschüre wird ein Opfer zitiert:

„Erinnerungen sind das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
– was aber, wenn die Erinnerung die Hölle ist?“

Was haben die Opfer davon, wenn sie reden?

Unsere Erfahrungen:

  • Dritte habe „Prozesse / Verfahren“ ausgelöst, deren Verlauf und Ausgang Konsequenzen für die Opfer und deren Familien haben. (Einleitung Ermittlungsverfahren, Veröffentlichung der Geschehnisse, Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, …)
  • Es gibt keine Rechtssicherheit, niemand gibt den Opfern rechtzeitig eine realistische, juristische Einschätzung.
  • Die Aussagen der Opfer werden angezweifelt.
  • Selbst ein schriftliches „Geständnis“ des Beschuldigten hat keine Aussagekraft.
  • Die Opfer müssen ihre Geschichte immer wieder erzählen und durchleben.
  • Die Opfer müssen die Polizei, die Staatsanwaltschaft, den Richter, die Gutachter, die Öffentlichkeit usw. von der Wahrheit überzeugen.
  • Täter können schweigen, lügen und Zweifel streuen.
  • Wurde der Fall öffentlich, müssen die Opfer den Druck aushalten (Gerede im Dorf, Presseberichte, Rundfunknachrichten, Freunde und Umfeld der Täter, …)

Da kann das Fazit nur sein, schweigen und aufarbeiten! Dies trifft sicher nicht auf alle Varianten der sexuellen Ausbeutung zu!

Die Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen die Erwachsenen!

Diese Internetseite werde ich nach derzeitigem Stand weiterhin online lassen, um andere, die vielleicht ähnliche Erfahrungen machen, zu informieren.

D.Ebers
Vater einer Tochter,
die mit 14 Jahren Erfahrungen machen musste, die ich ihr gerne erspart hätte!

Anlage 1

Diese Erklärung (Auszug) hat der Beschuldigte selbst verfasst und vor den Vereinsmitgliedern verlesen. Wir erhielten diese Erklärung als Fax von seinem damaligen Rechtsanwalt.

Anlage 2

Anlage 3