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Polizei ermittelt

Wir erhalten ein Schreiben der Polizei. Es ist datiert auf den 12.05.2010.

Meine Tochter erhält eine Vorladung als Zeugin (wörtlicher Auszug):

Vorladung [...] in der Ermittlungssache wegen Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren [...] ist Ihre Vernehmung als Zeugin erforderlich. [...]

Die Polizei wurde durch eine dritte ("unbeteiligte") Person eingeschaltet. Die genauen Details sind mir bekannt.

Zuständig

Kriminalkommissariat 1

Walburger-Osthofen-Wallstraße 2

59494 Soest

Tel.: 02921 / 9100 - 4108