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Zeitungsbericht Westfalenpost 20.11.2010

Rentner wurde zudringlich

Rüthener wegen Nötigung vor dem Landgericht

Es waren wenige Minuten, vielleicht zehn, die das Leben einer 49-Jährigen aus Büren im Frühjahr des Jahres veränderten. Der 76-Jährige, den sie seit mehr als dreißig Jahren kennt und der ihr Grundstück wie ein Hausmeister in Ordnung hält, fasst ihr an die Brüste. Gestern wurde der Fall vor dem Landgericht Paderborn verhandelt. Der Rentner habe seine Bekannte "mehrfach, heftig und für sie unvermutet" zu einer sexuellen Handlung nötigen wollen, lautete die Anklage. "Wir hatten ein freundschaftliches Verhältnis zueinander", sagt der Rüthener. Als er bei ihr war, um seine Hilfe für anstehende Gartenarbeiten anzubieten, kamen sie im Gespräch darauf, dass der Bürenerin ein Lebenspartner fehle. "Dann können wir uns doch zusammentun, das tut uns beiden gut. Wir brauchen's doch beide", soll er zu ihr gesagt haben. Zweimal griff er ihr anschließend an die Brüste. Im Zeugenstand sagt der 76- Jährige, er könnte nicht begreifen, was damals mit ihm los gewesen sei. Er bereue es zutiefst. Sich selbst bezeichnet er als frommen Christen. Seine Frau und seine Kinder hat er offenbar in jenem Moment Ende April oder Anfang Mai (Täter und Opfer widersprechen sich beim Datum) vergessen. Die Bürenerin wehrte sich mehrfach, als er sie kräftig an sich drückte. Dieser letzte Versuch, bevor er das Haus verließ, wird vom Rüthener Rentner hingegen als Umarmung beschrieben, die von beiden ausging. Das vereinbarte Stillschweigen über den Vorfall währte nur wenige Tage. "In der ersten Woche war ich geschockt, in der zweiten habe ich mich ein paar Freundinnen anvertraut. In der dritten Woche habe ich überlegt, was ich machen soll; eine Woche später habe ich dann Anzeige erstattet", sagt das Opfer. Weinkrämpfe und Angstzustände waren die Folge der Nötigung. Mehrfache Entschuldigungen des Rentners, Vermittlungsversuche von Bekannten und ein Schmerzensgeldangebot hat es gegeben, um die gestrige Sitzung zu vermeiden - ohne Erfolg. Bizarres Detail: Trotz des Vertrauensbruchs erledigt der Rentner noch immer Hausmeisterarbeiten an ihrer Immobilie, die sie aber nicht selbst bewohnt. Es gehe ihr nicht um Rache ("Der Gang durch den Ort soll kein Spießrutenlauf für ihn werden"), sondern darum, dass er sein Fehlverhalten einsieht. Gegen die Zahlung von 500 Euro an eine Frauenschutzorganisation wurde das Verfahren eingestellt. Der Rentner trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten für die Anwältin des Opfers.

Quelle Westfalenpost 20.11.2010 (fh)

Anmerkungen:

Was hat das mit uns zu tun?

Als ich das gelesen habe, war ich sehr erstaunt!

  • ein Opfer, ein einmaliger Vorfall
  • Vorfall dauerte 10 Minuten
  • 2 Mal an die Brüste gefaßt
  • verhandelt vor dem Landgericht (nicht Amtsgericht)
  • 49 jährige Frau war geschockt - Folge Weinkrämpfe und Angstzustände
  • 500 Euro Zahlung des Angeklagten und übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten

Das wirft für mich Fragen auf:

  • Welche Rolle spielt es, ob es ein einmaliger Fall ist oder obe es drei Betroffene gibt?
  • Welche Rolle spielt das Verhältnis Ausbilder / Schüler und die besonderen Umstände (Veranstaltungen, Räumlichkeiten,...)?
  • Wie soll ein 14 jähriges Mädchen mit Vorfällen umgehen, die nicht einmalig und nicht 10 Minuten insgesamt gedauert haben?
  • Wo wird unser Fall verhandelt? Vor dem Amtsgericht in Warstein?
  • Kommt es überhaupt zur Verhandlung?
  • ...

Warten wir ab und nehmen diesen konkreten Fall mal als Maßstab!?!?

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